Garantie

Überblick

  • Muon E-Bikes verfügen über eine gestaffelte Garantie: Unser E-Bike ist ab dem Datum der Auslieferung an den Kunden durch eine zweijährige Garantie abgedeckt. Dieser Garantieschutz bleibt auch bei Weitergabe des E-Bikes an einen nachfolgenden Besitzer bestehen.
  • Garantieansprüche müssen direkt an Muon gerichtet werden. Reparaturen während der Garantiezeit müssen von Muon durchgeführt oder vorab von Muon genehmigt werden. Andernfalls behält sich Muon das Recht vor, den Garantieanspruch abzulehnen.

Von der Garantie abgedeckte Teile:

MUON E-Bike Garantie-Highlight: 2 Jahre Rahmengarantie

Bei MUON bauen wir unsere E-Bikes auf Langlebigkeit. Deshalb ist jeder Aluminiumrahmen durch eine umfassende 2-Jahres-Garantie geschützt.

Bitte beachten Sie, dass normale Verschleißteile nicht von dieser Garantie abgedeckt sind.

Komponenten wie Ketten, Bremsbeläge, Reifen und Lager – die hohen Belastungen ausgesetzt sind und regelmäßige Wartung benötigen – müssen regelmäßig gewartet oder ausgetauscht werden, um optimale Leistung und Sicherheit zu gewährleisten. Wir empfehlen, einen regelmäßigen Wartungsplan einzuhalten, da die sachgemäße Pflege dieser Verschleißteile für ein reibungsloses und effizientes Fahrerlebnis unerlässlich ist.

Fahren Sie mit Vertrauen, denn MUON steht für die Langlebigkeit der Basis Ihres E-Bikes ein.


Übersicht der Verschleißteile:

Folgende Komponenten unserer E-Bikes gelten als Verschleißteile. Diese Teile unterliegen normalem Verschleiß und müssen regelmäßig überprüft, gewartet oder ausgetauscht werden, um optimale Leistung und Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind nicht von der Standard-Langzeitgarantie abgedeckt.

  • Bremssystem: Bremsscheiben (Rotoren) und Bremsbeläge
  • Antrieb: Kettenblätter, Ketten, Kassetten (Freiläufe) und Tretlager
  • Räder & Reifen: Felgen, Reifen und Radlager
  • Suspension & Rahmenkomponenten: Buchsen, Dichtungen und Lager in Rahmenteilen wie Gabeln und Stoßdämpfern
  • Kontaktstellen & Bedienelemente: Lenkergriffe, Sättel (Sitze) und Steuerkabel.


Richtlinien für die beschränkte Garantie & Ausnahmen

  • Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien, nicht originale oder nicht autorisierte Teile, Teile, die normalem Verschleiß unterliegen, oder Teile, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, höhere Gewalt, Unfall, Diebstahl, vorsätzliche Zerstörung, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Behandlung, Veränderung, Modifikation, unsachgemäße Montage, Bedienungsfehler, Wasserschäden, extreme Fahrbedingungen, Stuntfahrten oder unsachgemäße/nicht autorisierte Wartung und Instandhaltung beschädigt wurden.
  • Für Batterien gilt: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Verwendung des Ladegeräts, unsachgemäße Wartung oder sonstige Fehlverwendung, normale Abnutzung, Wasserschäden (Batterien sollten in einer trockenen Umgebung mit einer relativen Luftfeuchtigkeit von weniger als 85 % gelagert werden) oder unsachgemäße Lagerung (die Lagertemperatur der Batterien sollte möglichst zwischen 20 und 35 °C liegen) verursacht wurden.
  • Verschleißteile (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reifen, Schläuche, Bremsbeläge, Teile der Federung und Kabel) sind nicht von der Garantie abgedeckt. Wir bieten Ihnen bei Bedarf dennoch Unterstützung für diese Teile zu einem fairen Preis an.